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Grabschändung Als Grabschändung bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gräbern. Man bezeichnet diese Straftat vor dem Gestz als Störung der Totenruhe. Im Jahr 2006 gerieten Bundeswehrsoldaten in einen skandal weil sie Fotos machten mit hochgehaltenen Schädeln. Auch dies zählt als Grabschändung egal ob die Gebeine noch vollständig begraben waren. |
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