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Hartz IV Hartz IV ist das ?Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt?, welches zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. Es wurde am 16. Dezember 2003 vom Deutschen Bundestag und am 9. Juli 2004 vom Bundesrat mit den Stimmen aller großen Parteien einschließlich der Opposition verabschiedet, nachdem die CDU/CSU im Vermittlungsausschuss noch für einige gravierende Verschärfungen gesorgt hatte. Das Gesetz regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (sogenannte kommunale Option). Auch haben die örtlichen Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, zusammen mit den Kreisen oder Gemeinden Arbeitsgemeinschaften (ArGe) zu bilden zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Dies bedeutet, dass Langzeitarbeitslose, die in einer Agentur für Arbeit gemeldet waren, nach dem Auslaufen der Ansprüche auf das Arbeitslosengeld I künftig je nach Wohnort entweder vom Kreis oder der Gemeinde, von der Agentur für Arbeit oder von einer ArGe betreut werden, da sich die regionalen Zuschnitte der Agenturen für Arbeit und der Kreise und Gemeinden nicht decken. Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) Arbeitslosengeld I, die Arbeitslosenhilfe (der Bundesagentur für Arbeit) und die Hilfen zum Lebensunterhalt (der Kreise und Kommunen) als steuerfinanzierte Sozialleistungen werden zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Wer keine Ansprüche (mehr) auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I hat, fällt dann in die Kategorie des Arbeitslosengeld II. |
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