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Privatdetektiv, Detektiv, Privatermittler Ein Privatdetektiv ist ein privater Ermittler. Ziel der Ermittlungen von Detektiven ist in der Regel die Beschaffung von Informationen, insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial. Damit stellt die Beauftragung eines Detektivs eine Alternative zur Einschaltung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen. Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder andere Familienangelegenheiten ein. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt. Viele Detektive übernehmen auch Aufgaben aus dem Bereich Personenschutz. |
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