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Zulassungsvoraussetzungen Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen. Leistungen Auch wenn die Leistungen der PKV je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden i. d. R. einige Maßnahmen erstattet, die von der GKV gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Ausschlaggebend ist immer die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bzw. einer Medikation. Versicherbar ist (je nach Tarif) - Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung - Freie Wahl der Klinik - Behandlung durch den Chefarzt - Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen) - Kieferorthopädische Behandlungen - Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) - Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente - Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie - Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten Darüber hinaus werden privat Versicherte z.T. von einer bevorzugten Behandlung profitieren, was zum einen daran liegt, dass Ärzte für ihre Leistungen höhere Sätze berechnen dürfen, zum anderen gelten bei Privatpatienten nicht die Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung |
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