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Schulden Im Zivilrecht bezeichnet Schuld die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung. Aus zivilrechtlicher Sicht ist dieser Begriff wertneutral. Er bezeichnet eingegangene Verpflichtungen: so schuldet der Verkäufer einer Sache deren Übergabe und Eigentumsübertragung, der Käufer im Gegenzug deren Bezahlung. Die Tatsache, dass Schulden in der Regel verzinst werden müssen, kann eine Schuldenfalle darstellen, wenn trotz regelmäßiger Zahlung die Schulden nicht wesentlich abgebaut werden können. |
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