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Visa-Affäre

Als Visa-Affäre werden die Missbrauchsfälle bei der Vergabe von Visa in verschiedenen deutschen Botschaften und Konsulaten im Zuge der Neufassung der Visavergabepraxis durch die rot-grüne Regierung bezeichnet. In einem Runderlass - meist als Volmer- oder Fischer-Erlass bezeichnet - hatte das Auswärtige Amt im Jahre 2000 die Auslandsvertretungen angewiesen, bei der Verteilung von Visa unbürokratischer zu verfahren. Der Kernsatz des Erlasses lautete: "Nicht jeder Zweifel an der Rückkehrbereitschaft, sondern erst die hinreichende Wahrscheinlichkeit der fehlenden Rückkehrbereitschaft rechtfertigt die Ablehnung eines Besuchsvisums. Wenn sich nach pflichtgemäßer Abwägung und Gesamtwürdigung des Einzelfalls die tatsächlichen Umstände, die für und gegen eine Erteilung des Besuchsvisums sprechen, die Waage halten, gilt: in dubio pro libertate - im Zweifel für die Reisefreiheit." Der Erlass, der im Oktober 2004 von Rot-Grün selbst zurückgenommen wurde, führte insbesondere in der deutschen Botschaft in Kiew zu einem erheblichen Anstieg der Erteilung von Visa. Zu einer "Affäre", in deren Verlauf die Umfragewerte von Außenminister Joseph Fischer deutlich zurückgingen, wurde die Neuregelung der Visa-Vergabepraxis aber erst, als Anfang 2005 zahlreiche Missbrauchsfälle bei der Vergabe von Visa in verschiedenen deutschen Vertretungen im Ausland bekannt wurden. Im Zuge der anschliessenden breiten Presseberichterstattung wurde Ludger Volmer, Staatsminister im Auswärtigen Amt, und Außenminister Joschka Fischer vorgeworfen, durch Verfahrens-Erlasse zur Visa-Vergabe indirekt Menschenhandel gefördert zu haben.





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